Nordsee-Immomarkt
  Immobilienversteigerungen an der Nordsee
             vereid. Auktionator Walter Frerichs
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 Vereid. Auktionator Walter Frerichs * Osterstraße 134 * 26506 Norden * Tel. 04931 - 2052 * E-Mail: info@nordsee-immomarkt.de * www.nordsee-immomarkt.de
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                                                                ©Nordsee-immomarkt 2018 - Alle Rechte vorbehalten

vereid. Auktionator Walter Frerichs, 26506 Norden, Osterstraße 134, Tel. 04931/2052  

 

                                                                                                           Nr. 5/2023

Bedingungen

unter denen

 

der Verkäufer

 

 

seinen im Grundbuch von

 

  Norden   Blatt   XXXXX

   

verzeichneten Grundbesitz bestehend aus

 

  Gemarkung          Flur       Flurstück     Wirtschaftsart und Lage                                 Größe

   Norden               XX            XXX        Gebäude- und Freifläche Linteler Straße 32       829  m²

   

öffentlich meistbietend verkaufen lassen will.

 

Es handelt sich um das Wohnhauis

           

Norden – Linteler Straße 32

 

welches im Jahr 1927 erbaut wurde.

Zum Haus gehören 2 Einzelgaragen und ein Gartenhaus.

Im Jahr 1985 wurde ein Wintergarten angebaut.

Und im Jahr 2015 wurde die Front neu verklinkert.

 

§ 1.

Versteigerungsregeln

 

Die Versteigerung wird durchgeführt nach den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen vom 17. Januar 2016 (UR 30 /2016 Notar Balzer, Norden)

Diese „Besonderen Versteigerungsbedingungen“ haben jedoch Vorrang vor den „Allgemeinen Versteigerungsbedingungen“. -nachstehend „AV“ genannt-

     

§ 2

Gebote

 

Alle Gebote sind in „EURO“-Währung abzugeben.

Die Höhe der Gebote haben lt. „AV“ in mindestens 500 Euro-Schritten zu erfolgen.

 

Der Zuschlag wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Veräußerer erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird. 

 

Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.

 

Der Auktionator wurde von dem Veräußerer angewiesen, einen Zuschlag für das Verkaufsobjekt nicht unter 200.000 € zu erteilen. 

 

Wenn ein Höchstbieter ein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Auktionator diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigerem Gebot erteilen oder das Objekt neu ausrufen.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung.

 

§ 3

Haftung des Auktionators

 

Der Auktionator und der Auftraggeber haften nicht für sichtbare oder unsichtbare Mängel., insbesondere nicht für die Erteilung etwaiger erforderlichen Baugenehmigungen.

 

Die veröffentlichten Objektbeschreibungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

 

Der Auktionator übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für sonstige mündlichen Angaben oder Zusagen.


§ 4

Gewährleistung

                 

Auf das Gewährleistungsrecht wird in den „AV“ hingewiesen.

 

§ 5

Bietersicherheit

Da alle Bieter ihre Liquidität nachzuweisen hatten, wird auf die die Hinterlegung einer Bietsicherheit verzichtet.

 

§ 6

Fälligkeit des Kaufpreises

 

Der Zuschlagspreis (Kaufpreis) wird nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig; und zwar 14 Tage nach Vorliegen folgender Voraussetzungen:

 

·     die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen ist, der im Range nur die in § 2 dieser Urkunde aufgeführten Grundschulden sowie solche Belastungen vorgehen dürfen, die mit Zustimmung des Käufers eingetragen wurden,

 

·     ihr die Verzichtserklärung bzw. das Negativattest bezüglich der gesetzlichen Vorkaufsrechte gem. §§ 24 ff. BauGB der Stadt Norden vorliegt,

 

·        die Löschungsunterlagen der eingetragenen, nicht übernommenen Grundschulden vorliegen und die Löschung sichergestellt ist.

 

 

§ 7

Grundstückslasten

 

Der Grundbesitz wird frei von Ansprüchen Dritter übertragen.

Das Grundbuch ist in Abteilung II unbelastet.

Die in Abteilung III des Grundbuchs eingetragene Grundschuld soll gelöscht werden.

Im Kaufvertrag wird der Verkäufer die Löschung der Grundschuld beantragen.

 

§ 8

Übergabe

 

Der Grundbesitz soll dem Ersteher am Tage der Kaufpreiszahlung zum Besitz übergeben werden. 

Die mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte und Nutzungen, ebenso die Gefahr desselben sowie die Verkehrssicherungspflicht aus privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehen ab diesem Tage auf den Ersteher über. 

 

Die öffentlichen Lasten und Abgaben sowie die Gebäudeversicherungen gehen ebenfalls ab diesem Tage auf den Ersteher über.

 

§ 9

Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

Auf die Nachrüstpflichten nach dem Energieeinsparungsgesetz (EneV) wird in den „AV“ hingewiesen.

Ein Energieausweis liegt hier heute aus und wird dem Ersteher übergeben.

Er enthält folgende Angaben:

 

  Art des Ausweises:   Bedarfsausweis    Baujahr des Gebäudes: 1927  Baujahr Wärmeerzeuger:  1999

 Energieträger:  Erdgas   Energiebedarf: 311,6 kWh (m².a) ‚(H)   Ausweis gültig bis: 01.07.2033

   

§ 10

Zuschlagsbeurkundung und Kaufvertrag

 

Sollten der Ersteher und der Verkäufer beide Unternehmer oder beide Verbraucher sein, werden im Anschluss nach der heutigen Zuschlagsbeurkundung ebenfalls weitere Erklärungen (Kaufvertrag) durch die hier anwesende Notarin XXXXXXX  XXXXXXXX beurkundet.

Ist nur einer der Vertragsparteien Unternehmer im Sinne von § 17 Abs. 2a, Satz 2 Nr. 2 Beurkundungsgesetz (BeurkG), erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrages erst 14 Tage nach der heutigen Zuschlagsbeurkundung ebenfalls durch die Notarin XXXXXXX XXXXXXX  oder ihrem Vertreter im Amt.

 

§ 11

Kosten und Steuern

 

Die Zahlung der Kosten und Steuern sind in den „AV“ geregelt.

Die zu zahlende Auktionatorengebühr ist 14 Tage nach der heutigen Zuschlagsbeurkundung fällig.

 

§ 12

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die betreffende Bestimmung ist vielmehr so auszulegen oder zu ersetzen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck nach Möglichkeit erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

§ 13

Erfüllungsort und Gerichtstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Norden. Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. 

Norden, den 11. August 2023


-Walter Frerichs-

vereid. Auktionator



Es gibt keinen seriöseren Immobilienverkauf, als die freiwillige Versteigerung.


Sie garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch für beide Seiten große Vorteile:


  •     der Eigentümer verkauft in einem vorab festgelegten Zeitraum zum bestmöglichen Preis
  •     und der Käufer weiß, dass er nicht zu viel bezahlt hat.

Ich bin ein  von der Industrie- und Handelskammer Emden öffentlich  bestellter  und vereidigter Versteigerer. Die von mir durchgeführten freiwilligen Versteigerungen werden vom zuständigen Ordnungsamt und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) überwacht.


 - Keine Zwangsversteigerung !! -


Die freiwillige Versteigerung ist keine Zwangsversteigerung!  Sie ist eine nach der Gewerbeordnung geregelte freiwillige Versteige-rung.


Besichtigung vorab


Besichtigungen können vorab mit dem Auktionatorenbüro vereinbart werden.


Bei einer freiwilligen Versteigerung ist ein Schnäppchenkauf durchaus möglich!


Da alle zur Versteigerung angemeldeten Immobilien immer mit einem Mindestpreis angesetzt werden, kann der Käufer manchmal ein besonderes Schnäppchen ersteigern.


Bei einem weit unter Marktpreis abgegebenen Meistgebot kann allerdings der Verkäufer auch den Zuschlag verweigern!


Wo registriere ich mich?


Bietinteressenten haben sich zur Versteigerung anzumelden. Bei größeren Versteigerungen erhalten die Interessenten eine Bieterkarte.


Die Interessenten, die mitbieten wollen, haben Ihre Liquidität vor der Versteigerung nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Bankbescheinigung, Sparbuch, Kontoauszug, andere relevanten Urkunden oder Zahlung einer Bietsicherheit.

Bietsicherheit


Die Höhe der Sicherheitsleistung wird für jede Immobilie individuell festgelegt. In der Sicherheitsleistung ist ggf. das Aufgeld inkl. MwSt. enthalten. Falls der Bieter den Zuschlag nicht erhält, wird der gesamte Betrag unverzüglich an ihn zurücküberwiesen oder der bankbestätigte Scheck zurückgegeben.


Wo findet die Versteigerung statt?


Der Ort der Versteigerung wird frühzeitig bekanntgegeben.  In der Regel findet die Versteigerung in meinen Geschäftsräumen statt.


Was ist eine Steigerungsrate?


Die Steigerungsrate ist in den Bedingungen festgelegt. Sie besagt, mit welchem Betrag sich das Gebot jeweils mit Zeichen des Bieters erhöht.


Wer bekommt den Zuschlag?


Der Zuschlag geht an den Meistbietenden mit den Worten „...und zum Dritten“. Bitte beachten Sie, dass zum Kaufpreis noch weitere Kosten hinzukommen, wie  das festgelegte Aufgeld (siehe weiter unten), ca. 1,6 % Notariats und Gerichtskosten und 5% Grunderwerbsteuer.


Wann werde ich Besitzer?


In Deutschland bedürfen alle Grundstückskaufverträge einer notariellen Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt unmittelbar nach der Versteigerung.


Was ist das „Aufgeld“?


Bei den Versteigerungen bezahlt der Erwerber auch das Aufgeld. Das Aufgeld ist mit der Maklercourtage vergleichbar. Es ist verdient und fällig nach Zuschlagerteilung.


Das Aufgeld ist auch dann fällig, wenn der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande kommt.


 

Versteigerungsobjekte



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