Verbraucherinformation

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Fernabsatzgesetz für Verträge ab 13.06.2014

Öfter mal was Neues !

Mit der Änderung des Fernabsatzgestzes betrifft es diesmal auch den Makler und seine Kunden. Was das genau für Sie als Kunde bedeutet, möchten wir Sie nachfolgend informieren::

So war es bislang

Nach der aktuellen Rechtssprechung stellte bereits ein Anruf oder eine E-Mail z.B. zum Zweck einer Nachfrage oder mit der Bitte um Besichtigung einer angebotenen Immobilie (mit Hinweis auf eine anfallende Mieter/-Käuferprovision) grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar.

Der Makler nahm dieses Angebot stillschweigend an, indem er dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilte. Damit wurde rechtlich  zu diesem Zeitpunkt bereits ein Maklervertrag geschlossen, der lediglich beinhaltete, dass eine Maklerprovision dann fällig wird,  wenn ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag geschlossen wurde.

Eine Formvorschrift - wie z.B. die Schriftform - gibt es für Maklerverträge nicht.

Eine Maklerprovision ist jedoch erst bei Vertragsabschluss verdient und fällig.

Das ist neu

Ein Vertrag kann auch ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten und außerhalb der Geschäftsräume (vormals Haustürgeschäft) zustande kommen. Er fällt dann unter die Vorschriften des Fernabgesetzes, das inzwischen nach Europarecht ab 13.06.2014 auch  auf Dienstleistungsverträge Anwendung findet.
Das Europarecht schreibt vor, dass neben der  Widerrufsbelehrung auch ein Muster-Formular für einen Widerruf zur Verfügung zu stellen ist.

Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter dem Button "Widerrufsbelehrung" ebenso am Ende dieser Seite als PDF-Text zum Ausdrucken.

Das Musterformular  "Widerruf" finden Sie als E-mail-Formular unter dem Button "Widerruf" und ebenfalls als PDF-Formular zum Ausdrucken am Ende dieser Seite.

Für den Widerruf müssen Sie nicht das Musterformular benutzen. Sie können ihn  auch anderweitig schriftlich eindeutig erklären.

NEU für Sie als Kunde ist, dass Sie uns den Erhalt und die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung schriftlich bestätigen müssen.

Wir müssen dann nach Ihrer Bestätigung vierzehn Tage warten, um mit unserer Arbeit fortfahren zu können, d.h.  weitere Informationen zum Objekt zu erteilen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Um diese Zeit zu verkürzen, erlaubt das Fernabsatzgesetz den sofortigen Beginn der Tätigkeit, sofoern Sie uns hierzu die schriftliche Erlaubnis erteilen. Hierzu gibt es das 'Verzichtserklärungs"-Formular. Sie finden es unter dem Button "Verzichtserklärung". Und am Ende dieser Seite auch als PDF-Vordruck zum Ausdrucken.

 
Widerrufsbelehrung
Widerruf (Formular)
Verzichtserklärung (Formular)
Widerruf.pdf     (Download)
Verzichtserklärung.pdf   (Download)

 

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